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Umstellung auf

elektronischen Rechnungsversand

Um eine schnellere, direktere Rechnungsübermittlung zu gewährleisten und um papiersparender zu arbeiten, stellen wir ab dem 1.1.2022 auf den elektronischen Rechnungsversand um.

Wir bitten um Einverständnis.

Wir wünschen Rechnungen in elektronischer Form an:

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Rechtsgrundlage: Das Umsatzsteuergesetz, §14 Absatz 3 bietet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechnungsversand. Auch bei der elektronischen Rechnung gelten die Aufbewahrungspflichten im Ursprungszustand entsprechend den Anforderungen der Abgabeordnung (AO). Danke für Ihre Unterstützung.